Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beantragen
Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beantragen
Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mehr haben oder diese nicht mehr lesbar ist, müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.
Beschreibung
Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Behörde dafür zugelassen wurde.
Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, ehemals als Fahrzeugschein bezeichnet. Diese müssen Sie als Fahrzeugführerin oder Fahrzeugführer bei jeder Fahrt mitführen.
Sie müssen ein Ersatzdokument für die Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen bei:
- Verlust
- Diebstahl
- Unleserlichkeit
Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I gestohlen wurde, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen. Wenn Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I verlieren oder sie zerstört wurde, müssen Sie im Einzelfall eine eidesstattliche Erklärung bei der zuständigen Zulassungsbehörde oder bei einer Notarin oder einem Notar abgeben.
Eine Online-Beantragung eines Ersatzdokuments ist nicht möglich. Sie müssen das Dokument persönlich bei der zuständigen Zulassungsstelle beantragen. Bis zur Ausstellung des Ersatzdokuments dürfen Sie mit Ihrem Fahrzeug nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Kurztext
- Zulassungsbescheinigung Teil I muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden
- ein Ersatzdokument muss beantragt werden bei
- Verlust
- Diebstahl
- Unleserlichkeit
- bei Verlust muss gegebenenfalls eine eidesstattliche Erklärung abgegeben werden
- bei Diebstahl muss zusätzlich Anzeige bei Polizei erfolgen
- bei Unleserlichkeit muss das Dokument bei der zuständigen Zulassungsbehörde abgegeben werden
- das Fahrzeug darf nicht genutzt werden, bis das Ersatzdokument ausgestellt ist
- das Ersatzdokument muss persönlich beantragt werden
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsstelle). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.
Fristen
Sie müssen den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I sofort der zuständigen Zulassungsbehörde melden. Finden Sie das Dokument wieder, müssen Sie es umgehend bei der Zulassungsstelle abgeben.
Bearbeitungsdauer
Liegen die erforderlichen Unterlagen und Erklärungen vollständig vor, fertigt die Zulassungsbehörde das Ersatzdokument sofort aus.
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: entsprechende Nachweise
- bei Verlust: Verlusterklärung bei der Zulassungsbehörde, im Einzelfall mit eidesstattlicher Erklärung
- bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige
- bei Unleserlichkeit: aktuelle Zulassungsbescheinigung Teil I
gegebenenfalls:
- bei Vertretung durch eine andere Person:
- schriftliche Vollmacht
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung von Ihnen in Kopie
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung der bevollmächtigten Person
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
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Ansprechpartner
Bürgermeister-Steenbock-Str. 20
23701 Eutin
Tel: +49 4521 788-800Fax: +49 4521 788-8957E-Mail: kfz-zulassung[at]kreis-oh.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 UhrDonnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 UhrBeachten Sie bitte die Notwendigkeit eines persönlichen Termins.
An gesetzlichen Feiertagen in Schleswig-Holstein sowie am 24.12. (Heiligabend) und am 31.12. (Silvester) hat der Fachdienst Straßenverkehr geschlossen.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein