Übernahme der Unfallversicherung als Pflegeeltern beantragen
Übernahme der Unfallversicherung als Pflegeeltern beantragen
Die Leistungen in der Vollzeitpflege umfassen auch die Erstattung nachgewiesener angemessener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.
Beschreibung
Der Gesetzgeber sieht die Erstattung der Aufwendungen für angemessene Beiträge einer privaten Unfallversicherung von Pflegepersonen der Vollzeitpflege vor, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.
Kurztext
- Übernahme der Unfallversicherung als Pflegeeltern beantragen
- Zuzahlungen
- Eigenbeteiligungen
- Zuständig: Jugendamt
Zuständigkeit
Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Fristen
Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst.
Das Jugendamt prüft Ihren Antrag und den Anspruch auf Beitragsübernahme.
Voraussetzungen
Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege nach §§ 27, 33 SGB VIII.
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Übernahme der Unfallversicherung
- Angaben zum Pflegekind (Name, Geburtsdatum, Pflegevertrag)
- Angaben zu den Pflegepersonen (Name, Adresse, gegebenenfalls Versicherungsdaten)
- gegebenenfalls Nachweis über bisherige Versicherungen
- gegebenenfalls medizinische oder schulische Angaben, falls der Versicherungsschutz besondere Risiken abdecken soll
Rechtsgrundlage
§39 Absatz 4 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- gegebenenfalls Klage vor dem Verwaltungsgericht
Ansprechpartner
Lübecker Straße 41
23701 Eutin
Tel: +49 4521 788-580Fax: +49 4521 788-600E-Mail: jugendhilfe[at]kreis-oh.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein