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Hilfe im Haushalt beantragen

Hilfe im Haushalt beantragen

Leistungen zur Weiterführung des Haushaltes können beantragt werden, wenn keiner der Haushaltsangehörigen den Haushalt weiterführen kann.

Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Sozialhilfe kann der örtliche Sozialhilfeträger auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe (Hilfe zur Weiterführung des Haushalts) übernehmen.

Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.

 

Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.

 


Ansprechpartner

Lübecker Str. 41 23701 Eutin
Tel: +49 4521 788-0Fax: +49 4521 788-600E-Mail: soziale.hilfen[at]kreis-oh.de


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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