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Abgrenzung Handwerk oder nicht Handwerk: Beratung

Abgrenzung Handwerk oder nicht Handwerk: Beratung

Fragen zur Zugehörigkeit eines Betriebes zur IHK oder HWK beantworten die IHK und HWK.

Die Abgrenzung der Zugehörigkeit Ihres Betriebes zur Handwerkskammer (HWK) beziehungsweise zur Industrie- und Handelskammer (IHK) ist zum Teil eine komplexe Fragestellung. Sie können sich durch die HWK und/oder IHK dazu beraten lassen.

Gesetzlich gehören diejenigen Gewerbetreibenden zur IHK, die nicht zur HWK gehören. In der Praxis sind allerdings viele Unternehmen beiden Kammern zugehörig, weil diese sowohl nichthandwerkliche als auch handwerkliche oder handwerksähnliche Tätigkeiten ausüben. Diese sogenannten Mischbetriebe gehören mit ihrem jeweiligen Betriebsteil der IHK beziehungsweise der HWK an.  

 

An die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK), in deren Kammerbezirk Ihr Unternehmen seinen Sitz hat/haben wird. 

 

  • Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG),
  • Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung-HwO),
  • Gewerbeordnung (GewO).

IHKG

HwO

GewO

 

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der IHK Schleswig-Holstein.

IHK - Abgrenzung zum Handwerk

 


Ansprechpartner

Breite Str. 10/12 23552 Lübeck, Hansestadt
Tel: +49 451 1506-0Fax: +49 451 1506-180E-Mail: info[at]hwk-luebeck.deWeb: www.hwk-luebeck.de


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Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr

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Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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