Prostitution: Verbot - Auskunft
Prostitution: Verbot - Auskunft
Wer sich durch Prostitution gestört fühlt, kann sich erkundigen, ob die Prostitution an der beobachteten Stelle erlaubt ist.
Beschreibung
Wenn sie sich durch Prostitution an einer bestimmten Stelle im Stadtgebiet gestört oder belästigt fühlen, können Sie die Auskunft einholen, ob die Prostitution dort zulässig oder verboten ist.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadverwaltung (Ordnungsamt).
Ansprechpartner
Fachdienst Bevölkerungsschutz und Ordnungsangelegenheiten
Lübecker Straße 41
23701 Eutin
Tel: +49 4521 788-0
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein