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Förderung von Kinder- und Jugendfahrten beantragen

Förderung von Kinder- und Jugendfahrten beantragen

Die Förderung von Kinder- und Jugendfahrten ermöglicht es jungen Menschen, an pädagogisch betreuten Reisen teilzunehmen. Es gibt Fahrten mit kulturellem, sportlichem oder bildungsorientiertem Schwerpunkt. Die Fahrten sollen die sozialen, kulturellen und persönlichen Kompetenzen der Kinder und Jugendliche stärken.

 

Regionale Hinweise

Die Jugendarbeit ist ein eigenständiger Teil der Jugendhilfe.
Die Jugendarbeit (offene und verbandliche Jugendarbeit) fördert die Entfaltung der Persönlichkeit junger Menschen und bereitet sie auf das Leben in der Gemeinschaft vor. Sie hilft ihnen, Werte zu erkennen, zu achten und zu erleben und stärkt ihre Fähigkeiten zu eigenverantwortlichem Handeln. Jugendarbeit knüpft an die Interessen junger Menschen an und wird von ihnen mitbestimmt. Konkret spiegelt sich dies darin wider, dass Jugendarbeit in einem besonders hohen Maße durch ehrenamtliches und freiwilliges Engagement junger Menschen geprägt ist.
Der Kreis Ostholstein fördert Maßnahmen, Einrichtungen und Veranstaltungen der Jugendarbeit gemäß den Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Kreis Ostholstein.
Hierzu gehört auch die Förderung von Jugendfreizeiten und Studienfahrten.

 

Der Kreis Ostholstein gewährt freien Trägern der Jugendhilfe und Initiativen in Ostholstein Zuwendungen zur Durchführung von Jugendfreizeiten und Studienfahrten.

Die Förderung von Jugendfreizeiten und Studienfahrten erfolgt aufgrund einer freiwilligen Leistung des Kreises Ostholstein aufgrund Nr. 2 der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit durch den Kreis Ostholstein vom 01.01.2018 in der aktuell geltenden Fassung. Der Ablauf des Verfahrens stellt sich wie folgt dar:

  1. Der Antrag zur Förderung ist rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung (möglichst vier Wochen) durch den Träger der Maßnahme mit dem beigefügten neuen Antragsformular „Antrag auf Förderung einer Jugendfreizeitmaßnahme« beim Fachdienst Soziale Dienste der Jugendhilfe zu stellen. Die Zahl der zu erwartenden Teilnehmenden kann dabei geschätzt werden.
  2. Es erfolgt unverzüglich eine Förderzusage durch den Kreis, soweit alle Informationen vorliegen und die Voraussetzungen nach der Förderrichtlinie des Kreiseserfüllt sind.
  3. Nach der Durchführung der Veranstaltung ist umgehend die Bestätigung der Durchführung einschließlich der Teilnahmelisten über die Personen vorzulegen, die tatsächlich teilgenommen haben.
  4. Nach Prüfung der Unterlagen wird der Förderbetrag festgesetzt und an den Träger ausgezahlt.

Der Förderbetrag ergibt sich aus der

  • Zahl der Personen, die tatsächlich an der Veranstaltung teilgenommen haben, einschließlich einer angemessenen Anzahl von Betreuer:innen (angemessen ist grds. 1 Betreuer:in pro 7 Teilnehmende)
  • den Veranstaltungstagen (dabei werden Anreise- und Abreisetag mitgerechnet) sowie
  • dem Förderbetrag des Kreises von derzeit 4,00 € pro Teilnehmer und Tag. Die Höhe pro Tag und Teilnehmer/in wird vom Jugendhilfeausschuss festgesetzt.

 

Es fallen keine Gebühren an.

 

II. der Richtlinien des Kreises Herzogtum Lauenburg zur Förderung der Jugendarbeit

 

Regionale Hinweise

Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit durch den Kreis Ostholstein

 


Ansprechpartner

Lübecker Straße 41 23701 Eutin
Tel: +49 4521 788-580Fax: +49 4521 788-600E-Mail: jugendhilfe[at]kreis-oh.de

Herr Schulz

Mitarbeiter Fachdienst Soziale Dienste der Jugendhilfe - Kreis Ostholstein

Kontakt herunterladen
+49 4521 788-255
+49 4521 788-96255
jugendarbeit[at]kreis-oh.de
Zimmer: D 1.17


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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