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Prostitution: Verbot - Auskunft

Prostitution: Verbot - Auskunft

Wer sich durch Prostitution gestört fühlt, kann sich erkundigen, ob die Prostitution an der beobachteten Stelle erlaubt ist.

Wenn sie sich durch Prostitution an einer bestimmten Stelle im Stadtgebiet gestört oder belästigt fühlen, können Sie die Auskunft einholen, ob die Prostitution dort zulässig oder verboten ist.

 

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadverwaltung (Ordnungsamt).

 


Ansprechpartner

Lübecker Straße 41 23701 Eutin
Tel: +49 4521 788-0


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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