Allgemeine Ermächtigung als Übersetzer oder Übersetzerin beantragen
Allgemeine Ermächtigung als Übersetzer oder Übersetzerin beantragen
Wer als Dolmetscher/in offiziell ermächtigt werden möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
verwandte Vorgänge
- Ausnahmegenehmigung für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkte ändern
- Handwerk: Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen
- Verbrauchserfassung (Wärme, Wasser): Sachverständige Stelle - Eignungsbestätigung
- Zur Sachkundeprüfung für das Wach- und Sicherheitsgewerbe anmelden
Für die Zuständigkeitsauswahl und dieser kommunalen Leistung können wir keinen direkten Ansprechpartner ermitteln.
Die nachfolgenden Ansprechpartner können Ihnen aber gegebenfalls weitere Auskünfte erteilen.
Ansprechpartner
Gemeinde Timmendorfer Strand
Der Bürgermeister
Strandallee 42
23669 Timmendorfer Strand
Tel: +49 4503 / 807 - 0Fax: +49 4503 / 807 - 211E-Mail: info[at]timmendorfer-strand.orgWeb: www.timmendorfer-strand.org
Postanschrift: Postfach 110623661Timmendorfer Strand
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein