Kommunales Gebäudemanagement
Kommunales Gebäudemanagement
Kommunen und Kreise verfügen über zahlreiche Gebäude mit dazugehörenden Grundstücken für unterschiedliche Nutzungszwecke.
Beschreibung
Dies sind hauptsächlich Verwaltungsgebäude, Schulen, Bürgerhäuser, Veranstaltungsräume aber auch Wohngebäude, Grillhütten, Schwimmbäder, Sport- und Kulturstätten u.v.m.
Die Kommunen sind für die Bewirtschaftung der eigenen und angemieteten Gebäude und derer Grundstücke zuständig. Das kommunale Gebäudemanagement bezieht sich auf die Nutzungszeiten der Gebäude und betrachtet zudem die technischen und infrastrukturellen Voraussetzungen, die hiermit einher gehen.
verwandte Vorgänge
- Beratung und Unterstützung durch die Antidiskriminierungsstelle des Landes bei Benachteiligung oder Diskriminierung in Anspruch nehmen
- GAK-Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung beantragen
- Interkulturelle Woche
- Rechnungen elektronisch über E-Rechnungseingangsplattform des Landes übermitteln
- Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach FlurbG beschließen
Ansprechpartner
Lübecker Straße 41
23701 Eutin
Tel: +49 4521 788-0Fax: +49 4521 788-96665E-Mail: grundstueck.gebaeude[at]kreis-oh.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein