Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden
Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden
Ist Ihnen im Straßenverkehr ein defektes oder beschädigtes Verkehrszeichen aufgefallen? Dann können Sie dieses melden.
Beschreibung
Defekte oder nicht ordnungsgemäß funktionierende Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen können zu einer Gefahr im Straßenverkehr werden.
Wenn Ihnen eine Störung oder Beschädigung auffällt, können Sie diese der Straßenverkehrsbehörde oder der Straßenbaubehörde melden.
Bei akuter Gefahr können Sie auch die Polizei oder die Gemeindeverwaltung informieren.
Das kann zum Beispiel betreffen:
- Ampeln / Lichtsignalanlagen
- Ausfall
- Taktung fehlerhaft
- einzelne Lichter defekt
- Ruftaste defekt
- Signalton für blinde und sehbehinderte Menschen defekt
- Ampelmast verdreht oder schief
- Verkehrsschilder beziehungsweise Verkehrszeichen
- Verkehrsschild zerstört, verschmutzt oder beklebt
- Verkehrsschild mit verfassungsfeindlichen Symbolen
- Verkehrsschild ausgeblichen
- Verkehrsschild reflektiert nachts nicht
- Mast verdreht oder schief
- Verkehrsschild zugewachsen
- fehlerhafte Straßenmarkierungen
- Defekte an
- der Beleuchtung von Fußgängerüberwegen beziehungsweise Zebrastreifen
- Parkscheinautomaten
- Schranken, Sperrpfosten und Absperrgeländern
Kurztext
- Meldung defekter Verkehrsschilder, Ampeln oder anderer Verkehrseinrichtungen
- Meldung erfolgt an
- Straßenverkehrsbehörde
- Straßenbaubehörde
- Gemeindeverwaltung oder
- Polizei
- erforderliche Informationen:
- Beschreibung der Beschädigung
- genaue Ortsangabe
- Dokumentation mit Foto erwünscht
Zuständigkeit
Die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung sowie die Straßenbauverwaltung in deren/dessen Bezirk sich die defekte Ampelanlage oder das beschädigte Verkehrszeichen befindet.
Fristen
Sie melden eine Störung oder Beschädigung bei der Straßenverkehrs- oder Straßenbaubehörde, der Gemeindeverwaltung oder der Polizei.
- Beschreiben Sie die Beschädigung.
- Machen Sie eine genaue Ortsangabe.
- Im Idealfall dokumentieren Sie den Schaden mit einem Foto. Dabei müssen Sie darauf achten, dass Sie die Rechte an dem Foto besitzen und keine Personen oder Nummernschilder erkennbar sind.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Ansprechpartner
Bürgermeister-Steenbock-Str. 20
23701 Eutin
Tel: +49 4521 788-800E-Mail: strassenverkehr[at]kreis-oh.de
Strandallee 42
23669 Timmendorfer Strand
Tel: +49 4503 / 807 - 0Fax: +49 4503 / 807 - 211E-Mail: info[at]timmendorfer-strand.orgWeb: www.timmendorfer-strand.org
Öffnungszeiten:
Montag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten sind auch Termine nach
vorheriger Vereinbarung möglich.
Poststrasse 35
23669 Timmendorfer Strand
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Postanschrift:Strandallee 4223669Timmendorfer Strand
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein