Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.
Beschreibung
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörden).
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.
verwandte Vorgänge
- Abwasser: Kleinkläranlagen - Aufsicht / Erlaubnis
- Als Person oder Gesellschaft mit der Befugnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Hilfeleistung in Steuersachen anmelden
- Ortsfeste Schießstätte - Erlaubnis für Betrieb beantragen
- Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen
- Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedürftiges Gastgewerbe beantragen
Ansprechpartner
Lübecker Straße 41
23701 Eutin
E-Mail: naturschutz[at]kreis-oh.de
Postfach 1380
23723 Sierksdorf
Tel: 04561 399-0Fax: 04561 399-187E-Mail: zvo[at]zvo.comWeb: www.zvo.com/
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein