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Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen

Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen

Wenn eines Ihrer Familienmitglieder verstorben ist, können Sie eine Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt beantragen.

Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.

Sie können die Sterbeurkunde als Familienmitglied im Todesfall beantragen und nach der Sterbefallregistrierung im Sterberegister ausgestellt bekommen.

Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für:

  • die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung),
  • die Nachlassabwicklung sowie
  • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.

Die Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.

Kurztext

  • Sterbeurkunde Ausstellung
  • bei jedem Sterbefall Anzeigepflicht bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist, spätestens am 3. auf den Tod folgenden Werktag
  • Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde
  • Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
    • die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner
    • die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse und
    • nähere Verwandte mit rechtlichem Interesse, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts
  • Sterbeurkunde beispielsweise teilweise wichtig für
    • die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung)
    • die Nachlassabwicklung
    • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen
  • zuständig: Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Todesfall ereignet hat

 

  • Sie sind die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner oder
  • Sie sind die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder
  • Sie sind Vorfahrin oder Vorfahr beziehungsweise Abkömmling der verstorbenen Person oder
  • Sie sind Schwester oder Bruder mit berechtigtem Interesse oder
  • Sie sind Teil der näheren Verwandtschaft, beispielsweise Tante und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

 

Für Schleswig-Holstein sind die Gebühren einheitlich geregelt: Die Ausstellung einer Sterbeurkunde kostet 15,00 Euro, jede weitere kostet 7,50 Euro.

 

  • für nahe Verwandte:
    • Verwandtschaftsnachweis, wie beispielsweise
      • Geburtsurkunde
      • Heiratsurkunde
      • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Ausweis oder Reisepass
  • für Geschwister der verstorbenen Person:
    • Nachweis über die Verwandtschaftsbeziehung
    • Nachweis des berechtigten Interesses, wie zum Beispiel Familien- oder Ahnenforschung
    • Ausweis oder Reisepass
  • bei Abholung durch eine Vertretung:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
    • deren Ausweis oder Reisepass und
    • den eigenen Ausweis oder Reisepass
  • für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
    • Nachweis des rechtlichen Interesses, wie zum Beispiel
      • Erbschein
      • Grundbuchauszug
    • Ausweis oder Reisepass

 

§ 55 Personenstandsgesetz (PStG)

§ 60 Personenstandsgesetz (PStG)

§ 62 Personenstandsgesetz (PStG)

Rechtsbehelf

  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem zuständigen Amtsgericht

 


Ansprechpartner

Timmendorfer Platz 10 23669 Timmendorfer Strand
Tel: 04503 3577-23E-Mail: standesamt[at]timmendorfer-strand.org

Postanschrift:Strandallee 4223669Timmendorfer Strand


Montag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten sind auch Termine nach
vorheriger Vereinbarung möglich.

Frau Kerstin Fürst

Mitarbeiter Gemeinde Timmendorfer Strand - Standesamt

Fachdienst 2.30

Kontakt herunterladen
04503 3577-24
04503 807-211
k.fuerst[at]timmendorfer-strand.org

Frau Lysan Kruse

Mitarbeiter Gemeinde Timmendorfer Strand - Standesamt

Fachdienst 2.30

Kontakt herunterladen
04503 3577-23
04503 807-211
l.kruse[at]timmendorfer-strand.org


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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