Erlaubnis für das Direkteinleiten von vorgereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer beantragen
Erlaubnis für das Direkteinleiten von vorgereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer beantragen
Ob und wo die Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen zu erfolgen hat, legen die Gemeinden fest.
Beschreibung
Ob und wo die Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen zu erfolgen hat, legen die Gemeinden in ihrer Abwassersatzung für einzelne Grundstücke oder für bestimmte Teile des Gemeindegebietes fest. Die Abwasserbeseitigungspflicht wird in diesen Fällen von der Gemeinde auf den Grundstückseigentümer übertragen.
Der Kleinkläranlagenbetreiber muss eine wasserrechtliche Einleitungserlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen.
Die Gemeinde ist aber weiterhin für die Beseitigung des in den Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms verantwortlich.
Zuständigkeit
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder an den zuständigen Wasser- und Bodenverband/Zweckverband
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Wasserwirtschaft und eine Adressübersicht der speziell fachlich zuständigen Behörden finden Sie im Landesportal Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein.
Ansprechpersonen für den Bereich Wasser
verwandte Vorgänge
- Allgemeine Bauverwaltung
- Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung
- Hinweistelefon zur terroristischen Vereinigung nationalsozialistischer Untergrund (NSU)
- Nachforschungsgenehmigung für archäologische Ausgrabungen zum Entdecken von Denkmalen beantragen
- Zentrale Anlaufstelle des Bundeskriminalamtes (BKA) für durch rechtsextremistische Gewalt bedrohte Personen
Ansprechpartner
Lübecker Straße 41
23701 Eutin
E-Mail: naturschutz[at]kreis-oh.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein