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Reisepass vorläufig beantragen

Reisepass vorläufig beantragen

Ein vorläufiger Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt. Er gilt maximal ein Jahr.

Ein vorläufiger Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Reisepasses oder eines Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Die Passbehörde kann die Vorlage von geeigneten Belegen (zum Beispiel Flugticket für eine kurzfristig anzutretende Reise) verlangen.

Die Gültigkeitsdauer von vorläufigen Pässen ist dem jeweiligen Benutzungszweck anzupassen, sie darf jedoch höchstens ein Jahr betragen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht zulässig. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

Ab dem 1. Mai 2025 dürfen nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden, die von einem externen Dienstleister beispielsweise einem Fotografen oder einer Fotografin oder der Pass- und Personalausweisbehörde über ein eigenes Bilderfassungssystem erstellt werden. Papierlichtbilder sind nicht mehr zugelassen.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde, Bürgerbüro).

 

Das Dokument sollte beantragt werden, sobald sich die Notwendigkeit dafür ergibt.

 

  • Alter/Abgelaufener Reisepass (sofern vorhanden) oder Kinderreisepass/Kinderausweis (sofern vorhanden),
  • gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils bei gemeinsamer Sorge oder der Sorgeberechtigungsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten bei Personen bis zum 18. Lebensjahr,
  • gegebenenfalls Ausweis oder Ausweiskopie des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils,
  • Personalausweis und
  • Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, Familienbuch, Erklärung über die Namensführung). Bei erstmaliger Ausstellung verpflichtend.
  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)

 

Regionale Hinweise

Wichtiger Hinweis zur Beantragung vom Personalausweis und Reisepass:

Biometrisches Lichtbild in Papierform wird nicht akzeptiert.

Digitale biometrische Lichtbilder werden ab sofort vor Ort im Einwohnermeldeamt oder von einem externen Dienstleister beispielsweise einem Fotografen (QR-Code) gefertigt.

Hinweis zur Ausweiserstellung für Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren

Bitte beachten Sie, dass unsere Fotoaufnahmegeräte derzeit technische Probleme bei der Erstellung von Passfotos für Kinder im Alter zwischen 1 und 6 Jahren aufweisen.

Aus diesem Grund kann es bei der Ausweiserstellung für Kinder in dieser Altersgruppe vor Ort zu Verzögerungen oder Problemen kommen. In einigen Fällen können keine Ausweisdokumente ausgestellt werden. Eine problemlose Ausweiserstellung für diese Altersgruppe ist mit einem digitalen Passbild (QR-Code), die von einem externen Dienstleister beispielsweise einem Fotografen erstellt wird, möglich. 

 

Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa-Waiver-Programms“. Aktuelle Informationen über Einreisebestimmungen ausländischer Staaten finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.

Mit der Beantragung eines vorläufigen Reisepasses sollte gleichzeitig ein endgültiger Reisepass beantragt werden.

Auswärtiges Amt

 


Ansprechpartner

Der Bürgermeister
Strandallee 42 23669 Timmendorfer Strand
Tel: +49 4503 / 807 - 0Fax: +49 4503 / 807 - 211E-Mail: info[at]timmendorfer-strand.orgWeb: www.timmendorfer-strand.org

Postanschrift: Postfach 110623661Timmendorfer Strand


Montag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten sind auch Termine nach
vorheriger Vereinbarung möglich.


Strandallee 42 23669 Timmendorfer Strand
Tel: +49 4503 / 807 - 0Fax: +49 4503 / 807 - 211E-Mail: info[at]timmendorfer-strand.orgWeb: www.timmendorfer-strand.org


Montag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten sind auch Termine nach
vorheriger Vereinbarung möglich.

Frau D. Terpelle

Mitarbeiter Gemeinde Timmendorfer Strand - Fachbereich 2 Ordnung, Bildung, Sport und Familienangelegenheiten

Fachdienst 2.30

Kontakt herunterladen
04503 807-148
04503 807-211
d.terpelle[at]timmendorfer-strand.org
Etage: EG   |   Zimmer: 14


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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