Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Badegewässerqualität - Kontrolle

Badegewässerqualität - Kontrolle

Die Badewasserqualität an Badestellen wird während der Badesaison von den Gesundheitsämtern kontrolliert.

Während der Badesaison (01. Juni bis 15. September eines jeden Jahres) kontrollieren die Gesundheitsämter auf der Grundlage der Vorgaben der Badegewässerverordnung des Landes Schleswig-Holstein mindestens einmal im Monat die Badestellen im Land. Sie beurteilen die allgemeine hygienische Situation und entnehmen Wasserproben, die vom Medizinaluntersuchungsamt untersucht werden.

 

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Öffentliche Gesundheitsdienste), in denen die Badegewässer/Badestellen liegen.

Öffentliche Gesundheitsdienste/Gesundheitsämter in Schleswig-Holstein

 

Landesverordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (Badegewässerverordnung).

Badegewässerverordnung

 

Sollten Sie Vorschläge, Bemerkungen oder Beschwerden zu einzelnen Badestellen haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Alle Untersuchungsergebnisse, aktuelle Meldungen zur Badegewässerqualität, Informationen zu den Badestellen und Ansprechpartner sind auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG) einzusehen.

Baden in Schleswig-Holstein

 


Ansprechpartner

Holstenstraße 52 23701 Eutin
Tel: +49 4521 788-100Fax: +49 4521 788-188E-Mail: gesundheitsamt[at]kreis-oh.de

Herr Kirsten

Mitarbeiter Fachdienst Gesundheit - Kreis Ostholstein

Kontakt herunterladen
+49 4521 788-8903
+49 4521 788-968903
l.kirsten[at]kreis-oh.de
Zimmer: D 20.4


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Anschrift

Außenstellen

Kontakt

Öffnungszeiten

Nach oben