Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Teilkostenerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten

Teilkostenerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten

Wenn Sie im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen tätig sind und für Sie eine Dienstordnung gilt, können Sie eine Teilkostenerstattung vereinbaren. Sie zahlen medizinische Leistungen dann zunächst selbst und bekommen Ihre Auslagen unter bestimmten Voraussetzungen erstattet.

Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Anschrift

Außenstellen

Kontakt

Öffnungszeiten

Nach oben