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Tages- und Nachtpflege für Pflegebedürftige in der sozialen Pflegeversicherung beantragen

Tages- und Nachtpflege für Pflegebedürftige in der sozialen Pflegeversicherung beantragen

Können Ihre Angehörigen oder Bekannten Sie zu Hause nicht durchgängig pflegen, haben Sie Anspruch auf die zusätzliche Tages- und Nachtpflege in einer Pflegeeinrichtung. Auf Antrag beteiligt sich Ihre Pflegekasse an den Kosten.

Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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