Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen - Hauswirtschaftshilfe
Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen - Hauswirtschaftshilfe
Leistungen zur Weiterführung des Haushaltes können beantragt werden, wenn keiner der Haushaltsangehörigen den Haushalt weiterführen kann.
Beschreibung
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Sozialhilfe kann der örtliche Sozialhilfeträger auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe (Hilfe zur Weiterführung des Haushalts) übernehmen.
Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Lübecker Str. 41
23701 Eutin
Tel: +49 4521 788-0Fax: +49 4521 788-600E-Mail: soziale.hilfen[at]kreis-oh.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein