Reisegewerbekarte Änderung oder Ergänzung beantragen
Reisegewerbekarte Änderung oder Ergänzung beantragen
Sie können die in der Reisegewerbekarte aufgeführten Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde ändern oder erweitern.
Beschreibung
Sie können die in der Reisegewerbekarte aufgeführten Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde ändern oder ergänzen.
Kurztext
- Tätigkeiten im Reisegewerbe setzten grundsätzlich manche Tätigkeiten sind reisegewerbekartenfrei eine Erlaubnis voraus (Reisegewerbekarte), die inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden kann.
- Auf Antrag können nachträglich Tätigkeiten aufgenommen, geändert oder ergänzt werden.
Zuständigkeit
Ansprechpartner ist das Gewerbeamt bei Ihrer Gemeinde beziehungsweise Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben beziehungsweise der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird
Wichtiger Hinweis:
Für den Antrag auf Erteilung / Erweiterung / Verlängerung einer Reisegewerbekarte gemäß § 55 GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung.
Zuständige Stelle
Zuständig für die Antragsbearbeitung ist Ihre Gemeinde beziehungsweise Stadtverwaltung/Gewerbeamt, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben beziehungsweise der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird
Fristen
Die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen Ihrer Reisegewerbekarte beantragen Sie bei Ihrer Gemeinde- beziehungsweise Stadtverwaltung. Wenden Sie sich hierzu an die Gemeinde beziehungsweise Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben beziehungsweise in welcher der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.
Voraussetzungen
Sie müssen bereits im Besitz eine Reisegewerbekarte sein.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Änderung der Reisegewerbekarte ist abzuwarten.
Bearbeitungsdauer
Ca. 1 - 3 Wochen, wenn alle Unterlagen vollständig sind.
Kosten
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes beziehungsweise nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
erforderliche Unterlagen
Reisegewerbekarte
Rechtsgrundlage
§ 55 Absatz 3 Gewerbeordnung (GewO)
Rechtsbehelf
Widerspruch (Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen)
Weitere Informationen
- Formulare: keine
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen bei Abholung vor Ort: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
Ansprechpartner
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0Fax: +49 431 530550-99E-Mail: info[at]ea-sh.deWeb: www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Strandallee 42
23669 Timmendorfer Strand
Tel: +49 4503 / 807 - 0Fax: +49 4503 / 807 - 211E-Mail: info[at]timmendorfer-strand.orgWeb: www.timmendorfer-strand.org
Öffnungszeiten:
Montag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten sind auch Termine nach
vorheriger Vereinbarung möglich.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein