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Energieversorgung: Entgelte für den Netzzugang

Energieversorgung: Entgelte für den Netzzugang

Die Entgelte für den Netzzugang ergeben sich aus den von der Regulierungsbehörde kalenderjährlich festgesetzten Erlösobergrenzen.

Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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