Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Chemikalien: Inverkehrbringen bestimmter Stoffe - Erlaubnis und Anzeige

Chemikalien: Inverkehrbringen bestimmter Stoffe - Erlaubnis und Anzeige

Wer Stoffe oder Zubereitungen in den Verkehr bringen möchte, die mit "giftig" oder "sehr giftig" zu kennzeichnen sind, benötigt eine Erlaubnis.

Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Anschrift

Außenstellen

Kontakt

Öffnungszeiten

Nach oben