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Änderungen bezüglich eines zugelassenen Luftfahrzeugs mitteilen

Änderungen bezüglich eines zugelassenen Luftfahrzeugs mitteilen

Wenn Sie bestimmte Änderungen vornehmen, die ein zugelassenes Luftfahrzeug betreffen, müssen Sie diese dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) mitteilen.

Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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