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Änderungen an den Anlagebedingungen von Investmentfonds genehmigen lassen

Änderungen an den Anlagebedingungen von Investmentfonds genehmigen lassen

Wenn Sie als Kapitalverwaltungsgesellschaft die Anlagebedingungen Ihres Investmentfonds anpassen, müssen Sie die geänderten Anlagebindungen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigen lassen.

Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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