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Änderung Luftsicherheitsprogramm für ausländisches Luftfahrtunternehmen beantragen

Änderung Luftsicherheitsprogramm für ausländisches Luftfahrtunternehmen beantragen

Wenn Sie als ausländisches Luftfahrtunternehmen Ihr Luftsicherheitsprogramm ändern möchten, müssen diese Änderungen durch das Luftfahrt-Bundesamt zugelassen werden.

Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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