Vermarktungsgenehmigungen nach Artenschutzrecht
Vermarktungsgenehmigungen nach Artenschutzrecht
Wer Exemplare von Tieren und Pflanzen der besonders geschützten Arten, verkaufen oder tauschen möchte, benötigt eine Genehmigung.
Für die Zuständigkeitsauswahl und dieser kommunalen Leistung können wir keinen direkten Ansprechpartner ermitteln.
Die nachfolgenden Ansprechpartner können Ihnen aber gegebenfalls weitere Auskünfte erteilen.
Ansprechpartner
Gemeinde Timmendorfer Strand
Der Bürgermeister
Strandallee 42
23669 Timmendorfer Strand
Tel: +49 4503 / 807 - 0Fax: +49 4503 / 807 - 211E-Mail: info[at]timmendorfer-strand.orgWeb: www.timmendorfer-strand.org
Postanschrift: Postfach 110623661Timmendorfer Strand
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein