Meldebescheinigung / Erweiterte Meldebescheinigung
Meldebescheinigung / Erweiterte Meldebescheinigung
Eine Meldebescheinigung gibt Auskunft darüber, wer wo gemeldet ist (Wohnungsnachweis).
Beschreibung
Die Meldebehörde erteilt der betroffenen Person auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung (ab dem 1. Mai 2023). Die Meldebescheinigung enthält stets folgende Daten:
- Familienname,
- Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
- Doktorgrad,
- Geburtsdatum,
- derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Auf Antrag können außerdem folgende weitere Daten in eine erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden:
- frühere Namen,
- Ordensname, Künstlername,
- Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
- Geschlecht,
- zum gesetzlicher Vertreter
- Familienname,
- Vornamen,
- Doktorgrad,
- Anschrift,
- Geburtsdatum,
- Geschlecht sowie
- Sterbedatum,
- derzeitige Staatsangehörigkeiten,
- Religionszugehörigkeit,
- frühere Anschriften,
- Einzugsdatum, Auszugsdatum,
- Familienstand,
- zum Ehegatten oder Lebenspartner
- Familienname,
- Vornamen,
- Geburtsname,
- Doktorgrad,
- Geburtsdatum,
- Geschlecht,
- derzeitige Anschriften,
- Sterbedatum,
- zu minderjährigen Kindern
- Familienname,
- Vornamen,
- Geburtsdatum,
- Geschlecht,
- Anschrift im Inland,
- Sterbedatum,
- Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer des Personalausweises, vorläufigen Personalausweises oder Ersatz-Personalausweises, des anerkannten Passes oder Passersatzpapiers, Ausstellungsbehörde, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer der eID-Karte sowie
- die Tatsache, dass ein Sterbedatum nicht gespeichert ist.
Eine Meldebescheinigung kann zum Beispiel für die Eheschließung benötigt werden.
Bescheinigungen für andere Personen können der betreffenden Person nur schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.
Ausländische Personen müssen gegebenenfalls bei Pass-Angelegenheiten ihren Konsulaten eine erweiterte Meldebescheinigung vorlegen.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Kosten
Schriftlich: In einfachen Fällen 6,00 Euro, in Fällen mit höherem Verwaltungsaufwand 15,00 Euro.
Die elektronische Meldebescheinigung ist unentgeltlich.
erforderliche Unterlagen
Meldebescheinigungen können persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden:
- Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
- gegebenenfalls Vollmacht.
Die Meldebescheinigung kann auch schriftlich oder elektronisch beantragt werden:
- Kopie Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
- Brief oder E-Mail
Die Meldebescheinigung wird schriftlich an die im Melderegister gespeicherte Anschrift versendet. Vor dem Antrag ist eine Kontaktaufnahme mit der Meldebehörde erforderlich, um die Entrichtung der Gebühr abzustimmen.
Ansprechpartner
Strandallee 42
23669 Timmendorfer Strand
Tel: +49 4503 / 807 - 0Fax: +49 4503 / 807 - 211E-Mail: info[at]timmendorfer-strand.orgWeb: www.timmendorfer-strand.org
Öffnungszeiten:
Montag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten sind auch Termine nach
vorheriger Vereinbarung möglich.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein