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Bauleitplanung

Bauleitplanung

Die Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).

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BOB-SH Bauleitplanung

Die Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Planungsträger ist die Gemeinde. Die Gemeinde ist im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich.

Der Flächennutzungsplan (= vorbereitender Bauleitplan) enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen.

Die Darstellungen des Flächennutzungsplans sind Grundlage für die Erstellung der Bebauungspläne. Ein Bebauungsplan (= verbindlicher Bauleitplan), der jeweils für einzelne Baugebiete aufgestellt ist, ist für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger/innen entscheidend. Er enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen.

 

Regionale Hinweise

Bauleitplanung durch den Kreis Ostholstein

 

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).

Bebauungspläne (B-Pläne) nach Orten*

Bebauungspläne (B-Pläne) über die Karte*

* Alle Informationen ohne Gewähr. In der Kartenansicht unter dem Menüpunkt "More ..." das gewünschte Thema auswählen. Im konkreten Einzelfall wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeinde.

Träger öffentlicher Belange (TöB)

Im Rahmen von Bauleitplanverfahren oder Planfeststellungsverfahren nimmt der Kreis Ostholstein als sogenannter ,,Träger öffentlicher Belange" Stellung zu allen Planungen innerhalb des Kreisgebietes. Neben einer städtebaulichen und planungsrechtlichen Beurteilung fließen in diese Stellungnahmen auch Hinweise und Vorstellungen anderer Fachdienste/-behörden ein, deren Belange von der entsprechenden Planung berührt sind, wie z.B. Naturschutz, Gewässerschutz, Denkmalpflege etc. Der Fachdienst Regionale Planung bündelt die Stellungnahmen der ,,Träger öffentlicher Belange" (TöB) innerhalb des Hauses und leitet diese an die planende Gemeinde oder die zuständige Feststellungbehörde weiter.

Ihre Ansprechpartner:innen:


 

 

 

 

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 

  • §§ 1 bis 4c Baugesetzbuch (BauGB),
  • Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung (BauNVO).

§§ 1 ff. BauGB

BauNVO

 


Ansprechpartner

Der Bürgermeister
Strandallee 42 23669 Timmendorfer Strand
Tel: +49 4503 / 807 - 0Fax: +49 4503 / 807 - 211E-Mail: info[at]timmendorfer-strand.orgWeb: www.timmendorfer-strand.org

Postanschrift: Postfach 110623661Timmendorfer Strand


Montag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten sind auch Termine nach
vorheriger Vereinbarung möglich.


Poststrasse 35 23669 Timmendorfer Strand
Tel: +49 4503 / 807 - 0Fax: +49 4503 / 807 - 211E-Mail: info[at]timmendorfer-strand.orgWeb: www.timmendorfer-strand.org

Postanschrift:Strandallee 4223669Timmendorfer Strand


Montag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten sind auch Termine nach
vorheriger Vereinbarung möglich.

Frau Mareike Knoop

Mitarbeiter Gemeinde Timmendorfer Strand - Fachbereich 3 Tourismus, Bauen, Umwelt und Immobilien

Fachdienst 3.60

Kontakt herunterladen
04503 807-125
04503 807-211
m.knoop[at]timmendorfer-strand.org

Frau Sybille Suske

Mitarbeiter Gemeinde Timmendorfer Strand - Fachbereich 3 Tourismus, Bauen, Umwelt und Immobilien

Fachdienst 3.60

Kontakt herunterladen
04503 807-124
04503 807-211
s.suske[at]timmendorfer-strand.org
Zimmer: 0.02


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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