Bauaufsicht
Bauaufsicht
Die Bauaufsicht überwacht die Einhaltung von Vorschriften zum Beispiel bei der Errichtung, Änderung oder Beseitigung von Anlagen.
Beschreibung
Die Bauaufsichtsbehörden haben gemäß § 58 Absatz 2 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) bei der
- Errichtung,
- Änderung,
- Nutzungsänderung,
- Beseitigung,
- Nutzung und
- Instandhaltung
von Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden. Sie haben die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Zuständigkeit
- An die Kreise, kreisfreien Städte oder
- an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).
Regionale Hinweise
Zuständigkeiten Bauaufsicht Kreis Ostholstein
Fachgebiet Süd
Herr Liesche (Fachgebietsleiter Süd)- Bauvoranfragen Süd, Stellungnahmen Widersprüche, Stellungnahmen Bauleitpläne
Zuständigkeiten für Baugenehmigungsverfahren,
Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach Gemeinden:
Herr Krümmel - Gemeinde Stockelsdorf und Ahrensbök
Frau Wehrmeister - Gemeinde Malente, Bosau
Frau Skalawski - Gemeinde Süsel
Frau Drebes - Gemeinde Timmendorfer-Strand
Frau Wessa-Schultz - Gemeinde Ratekau, Amt Ostholstein-Mitte
Herr Koethe - Gemeinde Scharbeutz und Haffkrug
Herr Löw - Fliegende Bauten, Konzessionen und Baukontrollen, Gebrauchsabnahme
Fachgebiet Nord
n.n (Fachgebietsleiterin Nord) Bauvoranfragen Nord, Stellungnahmen Widersprüche, Stellungnahmen Bauleitpläne
Zuständigkeit für Bauantrags-/Baugenehmigungsverfahren,
Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach Orten:
Herr Vagt - Stadt Fehmarn ohne Landkirchen, Petersdorf, Lemkendorf und Lemkenhafen
Frau Lueb - Gemeinde Großenbrode, Kellenhusen und Grube
Herr Wittorf - Stadt Eutin und Gemeinde Wangels
Frau Kahle - Stadt Heiligenhafen und Fehmarn (nur Landkirchen, Petersdorf, Lemkendorf und Lemkenhafen)
Herr Kowalewski - Grömitz, Amt Lensahn, Dahme
Frau Bretall - Oldenburg, Oldenburg-Land ohne Wangels/Großenbrode
Hinweis: Die Städte Bad Schwartau und Neustadt haben eine eigene Bauaufsicht!
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Baurecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS).
Informationen zum Bauordnungsrecht
Ansprechpartner
Lübecker Str. 41
23701 Eutin
Tel: +49 4521 788-369Fax: +49 4521 788-597E-Mail: bauamt[at]kreis-oh.de
Öffnungszeiten:
Für ein Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin / Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.An gesetzlichen Feiertagen in Schleswig-Holstein sowie am 24.12. (Heiligabend) und am 31.12. (Silvester) hat die Verwaltung geschlossen.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein