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Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen - Altenhilfe (Wohnung/Heimplatz)

Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen - Altenhilfe (Wohnung/Heimplatz)

Zur Altenhilfe gehört unter anderem die Hilfe bei der Beschaffung einer geeigneten Wohnung oder einer Betreuungseinrichtung.

Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe in anderen Lebenslagen (Altenhilfe) hilft der örtliche Träger der Sozialhilfe bei der Beschaffung einer Wohnung, die den Bedürfnissen entspricht, sowie in allen Fragen der Aufnahme in eine Einrichtung, die der Betreuung dient, insbesondere bei der Beschaffung eines geeigneten Heimplatzes.

 

Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.

 

Keine

 

§ 71 Sozialgesetzbuch (SBG) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe.

§ 71 SGB XII

 


Ansprechpartner

Lübecker Str. 41 23701 Eutin
Tel: +49 4521 788-0Fax: +49 4521 788-600E-Mail: soziale.hilfen[at]kreis-oh.de


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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