Kindertageseinrichtung: Erlaubnis zum Betrieb
Kindertageseinrichtung: Erlaubnis zum Betrieb
Für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung wird eine Betriebserlaubnis benötigt.
Beschreibung
Wenn Sie eine Kindertageseinrichtung betreiben wollen, benötigen Sie eine Betriebserlaubnis.
Kurztext
- Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung
- Zuständig:
- An das Landesjugendamt im Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG) für eine Betriebserlaubnis in den kreisfreien Städten Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster,
- An das jeweilige Kreisjugendamt (Landrat/Landrätin als untere Landesbehörde) für eine Betriebserlaubnis in den Kreisen.
Zuständigkeit
- An das Landesjugendamt im Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG) für eine Betriebserlaubnis in den kreisfreien Städten Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster,
- An das jeweilige Kreisjugendamt (Landrat/Landrätin als untere Landesbehörde) für eine Betriebserlaubnis in den Kreisen.
Adressen der Jugendämter in Schleswig-Holstein
Fristen
In manchen Fällen sind Fristen zu bedenken. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
Es wird empfohlen, sich bezüglich der notwendigen Unterlagen vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG).
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Ansprechpartner
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Tel: +49 431 988-0Fax: +49 431 988-5416E-Mail: poststelle[at]sozmi.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VIII/viii_node.html
Postanschrift:24170Kiel
Lübecker Straße 41
23701 Eutin
Tel: +49 4521 788-580Fax: +49 4521 788-600E-Mail: jugendhilfe[at]kreis-oh.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein