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Betriebserlaubnis für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen

Betriebserlaubnis für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen

Mit der Betriebserlaubnis wird bestätigt, dass das Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist.

Die Betriebserlaubnis ist, zusammen mit dem amtlichen Kennzeichen, Bestandteil des Zulassungsverfahrens für Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen. Eine Betriebserlaubnis ist eine Bestätigung, dass das Fahrzeug den einschlägigen Vorschriften entspricht.

Sie wird für typgenehmigte Fahrzeuge vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder vergleichbaren Institutionen in anderen Staaten der Europäischen Union ausgestellt und für Fahrzeuge ohne Typgenehmigung von der Zulassungsbehörde als Einzelgenehmigung erteilt.

Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist in § 19 Absatz 2 StVZO geregelt.

Das Fahren ohne oder mit erloschener Betriebserlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar; außerdem kann die Zulassungsbehörde den Betrieb untersagen und das Kennzeichen entstempeln.

 

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.

 

§ 19 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

§ 19 StVZO

 

Man unterscheidet bei der Betriebserlaubnis zwischen:

  • Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Fahrzeuge oder Fahrzeugteile und
  • Einzelbetriebserlaubnis (EBE) für Fahrzeuge oder Fahrzeugteile.

 


Ansprechpartner

Bürgermeister-Steenbock-Str. 20 23701 Eutin
Tel: +49 4521 788-800Fax: +49 4521 788-8957E-Mail: kfz-zulassung[at]kreis-oh.de


Montag bis Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 UhrDonnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 UhrBeachten Sie bitte die Notwendigkeit eines persönlichen Termins.An gesetzlichen Feiertagen in Schleswig-Holstein sowie am 24.12. (Heiligabend) und am 31.12. (Silvester) hat der Fachdienst Straßenverkehr geschlossen.


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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