Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Vorläufigen Personalausweis beantragen

Vorläufigen Personalausweis beantragen

Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.

Kurztext

  • Personalausweis Ausstellung vorläufig
  • vorläufiger Personalausweis muss zurückgegeben werden, wenn der neue reguläre Personalausweis ausgehändigt wird
  • Antragstellende Personen erhalten vorläufigen Personalausweis in der Regel sofort ausgehändigt, wenn die Antragstellung bei der zuständigen Behörde erfolgte.
  • Gültigkeitsdauer: maximal 3 Monate
  • Kosten:
    • 10,00 EUR
    • 13,00 EUR Aufschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
  • zuständig: Bürgeramt am Hauptwohnsitz oder jedes andere Bürgeramt

 

An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

 

Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.

  • Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
    • Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
  • Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.

Voraussetzungen

Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn

  • Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
  • in Deutschland gemeldet sind und
  • keinen gültigen Personalausweis besitzen.

Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • in Deutschland gemeldet sind,
  • keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben.

 

  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
  • Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

 

Es gibt folgende Hinweise:

  • Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
  • Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.

 


Ansprechpartner

Der Bürgermeister
Strandallee 42 23669 Timmendorfer Strand
Tel: +49 4503 / 807 - 0Fax: +49 4503 / 807 - 211E-Mail: info[at]timmendorfer-strand.orgWeb: www.timmendorfer-strand.org

Postanschrift: Postfach 110623661Timmendorfer Strand


Montag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten sind auch Termine nach
vorheriger Vereinbarung möglich.


Strandallee 42 23669 Timmendorfer Strand
Tel: +49 4503 / 807 - 0Fax: +49 4503 / 807 - 211E-Mail: info[at]timmendorfer-strand.orgWeb: www.timmendorfer-strand.org


Montag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten sind auch Termine nach
vorheriger Vereinbarung möglich.

Frau Daniela Terpelle

Mitarbeiter Gemeinde Timmendorfer Strand - Fachbereich 2 Ordnung, Bildung, Sport und Familienangelegenheiten

Fachdienst 2.30

Kontakt herunterladen
04503 807-148
04503 807-211
d.terpelle[at]timmendorfer-strand.org
Etage: EG   |   Zimmer: 14


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Anschrift

Außenstellen

Kontakt

Öffnungszeiten

Nach oben