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Kfz: Betriebserlaubnis - Ersatz

Kfz: Betriebserlaubnis - Ersatz

Ist das Betriebserlaubnisdokument oder die Zulassungsbescheinigung I für Ihr Fahrzeug verloren gegangen, müssen Sie Ersatz beantragen.

Wenn Sie ein Betriebserlaubnisdokument (Betriebserlaubnisbescheinigung oder Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein) für Ihr Fahrzeug verloren haben oder dieses Dokument gestohlen wurde, benötigen Sie dafür einen Ersatz.

 

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.

 

Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Nähere Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt die Kfz-Zulassungsbehörde.

 

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Fahrzeughalters,
    oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes,
  • Vollmacht bei Vertretung und zusätzlich Personalausweis oder Reisepass der Vertretung,
  • gegebenenfalls Bescheinigung einer Polizeidienststelle über die Anzeige des Diebstahls des Dokumentes.

 

In einigen Fällen muss eine eidesstattliche Versicherung abgeben werden. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die Zulassungsbehörde.

 


Ansprechpartner

Bürgermeister-Steenbock-Str. 20 23701 Eutin
Tel: +49 4521 788-800Fax: +49 4521 788-8957E-Mail: kfz-zulassung[at]kreis-oh.de


Montag bis Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 UhrDonnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 UhrBeachten Sie bitte die Notwendigkeit eines persönlichen Termins.An gesetzlichen Feiertagen in Schleswig-Holstein sowie am 24.12. (Heiligabend) und am 31.12. (Silvester) hat der Fachdienst Straßenverkehr geschlossen.


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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