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Anzeige einer Geburt

Anzeige einer Geburt

Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.

Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.

Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

  • jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
  • jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Zur letzten Fallgruppe gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.

 

An das Standesamt der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in dessen/deren Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde.

 

Die Geburt eines Kindes muss binnen einer Woche angezeigt werden.

 

Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet: ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
  • Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet: die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärung,
  • Personalausweis, Reisepass oder ein anderes Passersatzpapier der Eltern.

 

  • §§ 18 ff Personenstandsgesetz (PStG)
  • § 34 Personenstandverordnung (PStV)

§§ 18 ff. PStG

§ 34 PStV

 


Ansprechpartner

Timmendorfer Platz 10 23669 Timmendorfer Strand
Tel: 04503 3577-23E-Mail: standesamt[at]timmendorfer-strand.org

Postanschrift:Strandallee 4223669Timmendorfer Strand


Montag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten sind auch Termine nach
vorheriger Vereinbarung möglich.

Frau Kerstin Fürst

Mitarbeiter Gemeinde Timmendorfer Strand - Standesamt

Fachdienst 2.30

Kontakt herunterladen
04503 3577-24
04503 807-211
k.fuerst[at]timmendorfer-strand.org

Frau Lysan Kruse

Mitarbeiter Gemeinde Timmendorfer Strand - Standesamt

Fachdienst 2.30

Kontakt herunterladen
04503 3577-23
04503 807-211
l.kruse[at]timmendorfer-strand.org


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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