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Energieversorgung: Betrieb von Energieversorgungsunternehmen - Genehmigung

Energieversorgung: Betrieb von Energieversorgungsunternehmen - Genehmigung

Wer als Energieversorgungsunternehmen Haushaltskunden mit Elektrizität oder Gas beliefert, muss dies der Bundesnetzagentur gegenüber anzeigen.

Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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