Chemikalien: Sachkundenachweis gemäß § 5 Chemikalien-Verbotsverordnung
Chemikalien: Sachkundenachweis gemäß § 5 Chemikalien-Verbotsverordnung
Für die Abgabe bestimmter Chemikalien im Groß- und Einzelhandel ist ein Sachkundenachweis erforderlich.
verwandte Vorgänge
- Aufstellen von Geldspielgeräten
- Bauprodukte / Bauarten: Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstelle - Anerkennung
- Bestätigung des Aufstellortes für Spielgeräte beantragen
- Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen (Straßenverkauf) auf öffentlichen Flächen beantragen
- Tierversuche: Versuchstiere nicht aus Versuchstierzucht - Genehmigung
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein