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Chemikalien: Sachkundenachweis gemäß § 5 Chemikalien-Verbotsverordnung

Chemikalien: Sachkundenachweis gemäß § 5 Chemikalien-Verbotsverordnung

Für die Abgabe bestimmter Chemikalien im Groß- und Einzelhandel ist ein Sachkundenachweis erforderlich.

Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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