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Hunde: anmelden / abmelden

Hunde: anmelden / abmelden

Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,

  • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).

Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.

 

An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 


Ansprechpartner

Strandallee 42 23669 Timmendorfer Strand
Tel: +49 4503 / 807 - 0Fax: +49 4503 / 807 - 211E-Mail: info[at]timmendorfer-strand.orgWeb: www.timmendorfer-strand.org


Montag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten sind auch Termine nach
vorheriger Vereinbarung möglich.

Frau Susanne Baehr

Mitarbeiter Gemeinde Timmendorfer Strand - Fachbereich 1 Allgemeine Verwaltung und Finanzen

Fachdienst 1.20

Kontakt herunterladen
04503 807-144
04503 807-211
s.baehr[at]timmendorfer-strand.org
Etage: 1. OG   |   Zimmer: 44

Frau Claudia Wesselow

Mitarbeiter Gemeinde Timmendorfer Strand - Fachbereich 1 Allgemeine Verwaltung und Finanzen

Fachdienst 1.20

Kontakt herunterladen
04503 807-168
04503 807-211
c.wesselow[at]timmendorfer-strand.org
Etage: 1. OG   |   Zimmer: 42


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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