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Vorläufiger Reisepass
Ein vorläufiger Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Reisepasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Welche Unterlagen werden für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses benötigt?
- Alter/Abgelaufener Reisepass (sofern vorhanden) oder Kinderreisepass/Kinderausweis (sofern vorhanden).
- Ein biometrietaugliches Lichtbild aus neuester Zeit (höchstens ein halbes Jahr alt) in der Größe von mindestens 45 x 35 mm (ohne Rand).
Der Hintergrund hat immer einen Kontrast zu Gesicht, Haaren und Kleidung aufzuweisen. Die Bilder müssen ausreichend ausgeleuchtet sein, unzureichende Lichtbilder müssen zurückgewiesen werden. - Personalausweis
- Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde.
Gebühren:
- Für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses werden Gebühren in Höhe von 26,00 € erhoben.
Was sollte ich noch wissen?
Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa-Waiver-Programms“. Aktuelle Informationen über Einreisebestimmungen ausländischer Staaten finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Mit der Beantragung eines vorläufigen Reisepasses muss gleichzeitig ein endgültiger Reisepass beantragt werden.