Das Amt des Schöffen oder der Schöffin ist ein wichtiges und verantwortungsvolles Ehrenamt. In Ausübung dieses Amtes nehmen Sie als Vertreter*in des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teil. Dabei sind Sie bei allen wichtigen Entscheidungen gleichberechtigt neben den Berufsrichter*innen. Sie urteilen somit gemeinsam mit den Berufsrichter*innen über Schuld und Unschuld der oder des Angeklagten und im Falle des Schuldspruchs auch über das zu verhängende Strafmaß.
Sie können gewählt werden, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und zwischen 25 und 69 Jahren alt sind. Weitere Voraussetzungen für die Bewerbung sind unter anderem die Beherrschung der deutschen Sprache, die gesundheitliche Eignung und die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter. Eine hauptamtliche Tätigkeit für die Justiz (zum Beispiel Rechtsanwälte, Bewährungshelferinnen, Vollzugsangestellte) stellt einen Ausschlussgrund dar.
Weitergehende Informationen über das Schöffenamt erhalten Sie in dem beigefügten Flyer oder unter www.schoeffenwahl2023.de.
Ihre Bewerbung senden Sie bitte per Mail an ordnungsamtsleitung[at]timmendorfer-strand.org oder per Post an die Gemeinde Timmendorfer Strand, Fachdienst Sicherheit und Ordnung, Strandallee 42, 23669 Timmendorfer Strand.